
Wie funktioniert Zeitarbeit?
- Du bist fest angestellt bei uns, Adecco Personaldienstleistungen GmbH
- Deine Urlaubsanträge oder dein Gehalt werden über uns abgewickelt
- Du arbeitest aber auf Zeit bei unseren Kundenunternehmen
- Wir vermitteln dich temporär an unseren Kunden, der auf der Suche nach deinen Fähigkeiten ist
Zeitarbeitnehmer:innen sind reguläre Arbeitnehmer:innen, die einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister schließen. Angestellt sind sie bei einem Personaldienstleister (auch Zeitarbeitsfirma) und arbeiten bei verschiedenen Kundenunternehmen des Personaldienstleisters.
Der Personaldienstleister, auch Zeitarbeitsfirma genannt, ist ein Unternehmen, das Arbeitnehmer:innen einstellt und anschließend an Kundenunternehmen vermittelt. Der/die Zeitarbeitnehmer:in ist also fest bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und erhält auch sein Gehalt oder Urlaub von ihr.
Diese dritte Partei ist der Unterschied zu einem klassischen Arbeitsverhältnis, denn das Kundenunternehmen ist der Ort, an dem der/die Zeitarbeitnehmer:in für eine gewisse Zeit seine Arbeit verrichtet. Der/die Leiharbeiter:in arbeitet also z. B. im Lager oder Büro des Kunden des Personaldienstleisters.
Warum heißt es "Zeitarbeit"?

Zeitarbeit
- Leiharbeiter sind fest bei Zeitarbeitsfirmen angestellt
- Sie arbeiten bei Kundenunternehmen der Zeitarbeitsfirmen
- Ihre Einsatzorte wechseln regelmäßig
Personalvermittlung
- Personalvermittlung = direkte Vermittlung von Personal an ein Unternehmen
- Bewerbungsprozess läuft über den Personaldienstleister
- Bewerber:in ist danach fest beim Unternehmen angestellt und wechselt Einsätze nicht
PERSONALVERMITTLUNG ENTDECKEN
Kann ich einfach so gekündigt werden?
- Kündigungsschutz: Auch als Zeitarbeitnehmer:in profitierst du vom gesetzlichen Kündigungsschutz. Das bedeutet, die Zeitarbeitsfirma kann dich nicht einfach so kündigen, wenn es keinen passenden Einsatz für dich gibt.
- Sicheres Einkommen: Auch wenn du eine Zeit lang keinen passenden Einsatz hast, bekommst du dein monatliches Gehalt.
- Festanstellung: Im Rahmen der Zeitarbeit bist du fest beim Personaldienstleister angestellt. Damit gelten Rechte und Pflichten eines normalen Arbeitsvertrags (z. B. Lohnfortzahlung, wenn du krank bist).


- Erlaubnispflicht: Zeitarbeit darf nicht von jedem Unternehmen durchgeführt werden. Sie benötigt eine Zulassung durch die Bundesagentur für Arbeit, hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
- Überlassungshöchstdauer: Die Überlassungshöchstdauer bei Zeitarbeit ist auf 18 Monate beschränkt. Das bedeutet: Leiharbeiter:innen dürfen nur max. 18 Monate in Folge beim selben Unternehmen tätig sein, ohne eine mindestens 3-monatige Pause dazwischen zu haben.
- Equal Pay: Equal Pay bei der Zeitarbeit besagt, dass Leiharbeiter:innen nach 9 Monaten ununterbrochener Arbeitszeit bei einem Unternehmen dasselbe Gehalt beziehen müssen wie Festangestellte. Sonderzahlungen oder Zuschläge gehören ebenfalls dazu.
- Lohnuntergrenzen: Zwischen Personaldienstleister und Zeitarbeitnehmer:innen müssen Lohnuntergrenzen im Vertrag festgehalten werden. Diese dürfen nicht unterschritten werden.
- Mindestlohn: Zeitarbeitnehmer:innen haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
- Gleichstellung: Zeitarbeitnehmer:innen und feste Angestellte des Unternehmens müssen ähnliche Arbeitsbedingungen haben, die Zeitarbeitsfirma muss dafür Sorge tragen – das regelt der Gleichstellungsgrundsatz im AÜG.
Bewerbung
Du bewirbst dich auf eine Stellenausschreibung oder initiativ.
Telefongespräch
Wir rufen dich an, um dich und deine Anforderungen kennenzulernen.
Persönliches Kennenlernen
Nach dem Kennenlernen organisieren wir dir ein Vorstellungsgespräch beim Kunden.
Arbeitsvertrag
Wenn wir uns einig werden, bekommst du einen Arbeitsvertrag von uns und trittst deinen ersten Einsatz beim Kunden an.
Einsatzwechsel
Nach deinem ersten Einsatz wechselst du das Kundenunternehmen. Wir stehen dir jederzeit beratend zur Seite.
Übernahme
Möchtest du in eine Festanstellung in einem unserer Kundenunternehmen wechseln? Kein Problem, sprich uns gerne an.
