Was ist dein Urlaubsanspruch nach Gesetz & Tarif?
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30.04.2026

Neuer Job, privater Termin - was gilt?
Auch vor dem Start in einen neuen Job können bereits private Termine feststehen, zum Beispiel ein geplanter Urlaub, eine Hochzeit oder ein Umzug. Dann stellt sich oft die Frage: Wann habe ich Urlaubsanspruch und wie viele Tage stehen mir zu? Was gilt gesetzlich, was regelt der GVP-Tarifvertrag in der Zeitarbeit und wann kommt Sonderurlaub in Betracht?
Urlaubsansprüche ergeben sich aus verschiedenen Regelungen. Wir erklären hier die wichtigsten Grundlagen.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht mir zu?
In Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind das mindestens 20 Urlaubstage. Entscheidend ist dabei nicht, wie viele Stunden du arbeitest, sondern an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest.
Das ist besonders wichtig bei Teilzeit oder Minijob:
- Teilzeit: Auch in Teilzeit hast du Anspruch auf vier Wochen Urlaub. Arbeitest du zum Beispiel an drei Tagen pro Woche, hast du zwölf Urlaubstage im Jahr.
- Minijob: Auch im Minijob hast du Anspruch auf Urlaub. Wenn du regelmäßig an zwei Tagen pro Woche arbeitest, hast du acht Urlaubstage im Jahr.
- Unregelmäßige Einsätze: Wenn deine Arbeitstage wechseln, wird dein Urlaub meist nach der durchschnittlichen Zahl deiner Arbeitstage berechnet. Hier lohnt sich immer ein Blick in deinen Vertrag.
Wichtig: Wenn Vollzeitkräfte im Unternehmen mehr Urlaub bekommen als gesetzlich vorgeschrieben, dürfen Minijobber nicht ohne guten Grund schlechter behandelt werden.
Wann kann ich Urlaub nehmen?
Grundsätzlich ist Urlaub auch in den ersten Monaten eines Arbeitsverhältnisses möglich. Allerdings entsteht der volle gesetzliche Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten. Vorher wächst der Anspruch Schritt für Schritt an. Das heißt: Für jeden vollen Monat entsteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Ein Beispiel: Wenn du im Jahr 20 Urlaubstage hast, bekommst du pro Monat rund
1,67 Urlaubstage. Nach drei Monaten sind das also ungefähr fünf Urlaubstage.
Wichtig ist außerdem: Urlaub muss immer beantragt und genehmigt werden.
Auch wenn du bereits einen anteiligen Anspruch hast, kann der gewünschte Zeitraum aus
betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Deshalb lohnt es sich, geplante freie Tage frühzeitig
anzusprechen. Außerdem kann im Arbeitsvertrag stehen, dass in den ersten sechs Monaten kein
Urlaub genommen werden darf. Ob Urlaub in der Probezeit möglich ist, hängt also auch von
deinem Vertrag und von der Situation im Betrieb ab.
Was gilt in der Zeitarbeit nach Tarif?
Wenn du in der Zeitarbeit arbeitest und unter den GVP-Tarifvertrag fällst, gelten für deinen Urlaubsanspruch die tarifvertraglichen Regelungen. Hier hast du mehr Urlaubstage als der gesetzliche Mindestanspruch.
Der Urlaub nach GVP § 9 beträgt:
- im 1. Jahr: 25 Arbeitstage
- im 2. und 3. Jahr: 27 Arbeitstage
- ab dem 4. Jahr: 30 Arbeitstage
Auch hier gilt: Arbeitest du an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche, wird der Urlaub entsprechend angepasst. Teilzeit wird also anteilig berechnet.
Sonderurlaub: Was ist gesetzlich geregelt?
Mit Sonderurlaub ist eine bezahlte Freistellung aus einem wichtigen persönlichen Grund gemeint. Das bedeutet: du bekommst frei, ohne dafür deinen normalen Urlaub zu verbrauchen.
Typische Gründe sind zum Beispiel die eigene Hochzeit, die Beerdigung eines nahen Angehörigen, ein wichtiger Gerichtstermin oder in manchen Fällen auch ein notwendiger Arzttermin oder ein privater Notfall.
Wichtig: Sonderurlaub gibt es nicht automatisch in jeder Situation. Ob du Anspruch darauf hast, hängt vom Einzelfall und von deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
Sonderurlaub nach GVP: Was ist konkret geregelt?
Im GVP-Tarifvertrag § 8 ist festgelegt, in welchen Fällen eine bezahlte Freistellung möglich ist. Diese Tage werden nicht vom Urlaubskonto abgezogen.
du bekommst Freistellung bei:
- eigener Hochzeit: ein Tag
- Geburt des eigenen Kindes: ein Tag Freistellung für den Vater
- Tod naher Angehöriger:
- Ehepartner, Kinder, Eltern, eingetragene Lebenspartner: zwei Tage
- Geschwister, Schwiegereltern: ein Tag
- wichtigen öffentlichen Pflichten, zum Beispiel bei einer Zeugenvorladung: für die erforderliche Zeit
- Umzug aus beruflichen Gründen: ein Tag
Außerdem gilt:
- du musst die Freistellung vorher in Textform beantragen.
- du musst den Grund nachweisen, zum Beispiel mit einem Dokument.
Was heißt das für dich?
Wenn vor dem Start in einen neuen Job bereits wichtige private Termine feststehen, ist es sinnvoll, diese frühzeitig anzusprechen. Das zeigt, dass du vorausschauend planst und zuverlässig kommunizierst. Ob Urlaub tatsächlich möglich ist, hängt jedoch vom individuellen Anspruch, dem Arbeitsvertrag und den betrieblichen Abläufen ab. Entscheidend ist: wer die Grundlagen kennt, kann besser einschätzen, was im eigenen Fall gilt.